Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich der Geschäftsbedingungen
1.1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen, Personal- und Servicedienstleistungen sowie sonstige Leistungen und Dienstleistungen und Waren von Drittanbietern, die der Auftraggeber zuvor bei
eat. - catering & event,
vertreten durch Sebastian Hille
Bärbel – Wachholz – Weg 2
16227 Eberswalde
(nachfolgend EAT.)
persönlich, per Post, Telefon oder E-Mail bestellt hat.
1.2. Von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen werden nur dann verbindlich, wenn sie von beiden Vertragspartnern schriftlich bestätigt worden sind. Die Auftragserteilung gilt als Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wenn auf deren Geltung im Angebot hingewiesen wurde.
1.3. Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich auf der Grundlage unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Andere Vertragswerke, insbesondere die des Auftraggebers, gelten nur im Fall von ausdrücklicher Vereinbarung, auch soweit einzelne Regelungen in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht enthalten sind.
1.4. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Vertragspartner gegenüber EAT: abzugeben sind (z. B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung) bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
2. Zustandekommen des Vertrages
Der Vertrag kommt mit Annahme des Angebotes von EAT. durch den Auftraggeber oder mit der Bestellbestätigung von EAT. auf eine Bestellung des Auftraggebers zu Stande. In Fällen von offensichtlichen Schreib- oder Rechenfehlern ist EAT. zur Korrektur oder zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Der Vertragsabschluss bedarf der Textform.
3. Preise Allgemein
3.1. Alle Preise verstehen sich als Nettopreise, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sofern keine gesonderten Einzelabsprachen getroffen wurden, gelten die Preise unserer Liste neuesten Datums.
3.2. Der Kunde teilt EAT. bis spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung die endgültige Personenzahl mit, die Grundlage für die Rechnungsstellung ist. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 15% nach unten, ist EAT. berechtigt die im Vertrag vereinbarten Preise, neu festzusetzen. Eine Erweiterung der Leistungen ist bis zum Veranstaltungsbeginn nach Absprache und Bestätigung durch EAT. möglich.
4. Zahlungen, Zahlungsbedingungen, Vorkasse
Alle Rechnungen sind spätestens binnen 10 Tagen ab Rechnungsstellung ohne Abzug zu zahlen, soweit nicht eine andere individualvertragliche Vereinbarung getroffen wurde. EAT. behält sich vor, bei Auftragserteilung eine Anzahlung in Höhe von 50 % der Auftragskosten mit unverzüglicher Fälligkeit in Rechnung zu stellen. Die Restsumme wird nach den oben genannten Zahlungsbedingungen fällig. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist EAT. berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 5 bzw. 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Wurde die vereinbarte Vorkasse nicht geleistet, so kann diese in bar einen Tag vor Veranstaltungsbeginn überreicht werden. Bei Nichtzahlung der Vorkasse behält sich EAT. vor, die vereinbarte Leistung nicht zu erbringen. Der Kunde ist bei Nichterbringung der Leistung aus diesem Grund nicht von seiner Zahlungspflicht entbunden.
5. Lieferbedingungen
5.1. Selbstverständlich bemühen wir uns, alle vereinbarten Termine genauestens einzuhalten. Gelingt uns dies im Einzelfall nicht, räumt uns der Kunde eine Toleranz von +/- 30 Minuten ein.
5.2. Da wir ausschließlich Frischware verwenden, halten wir uns offen, das Angebot in diesem Bereich je nach Jahreszeit zu aktualisieren oder gegebenenfalls zu ersetzen.
5.3. Bei Lieferausfall durch höhere Gewalt besteht kein Rechtsanspruch auf Lieferung.
5.4 Lieferhaftung/ Rücktritt
Sollte ein Vorlieferant EAT. nicht oder nicht rechtzeitig beliefern, so wird EAT. von der Pflicht zur rechtzeitigen und vollständigen Lieferung frei, sofern sie daran kein Verschulden trifft. Falls EAT. ohne eigenes Verschulden zur Lieferung der bestellten Ware oder zur Erbringung der Leistung nicht in der Lage ist, weil zur Belieferung des Kunden ein Deckungsgeschäft mit einem Lieferanten geschlossen wurde und der Lieferant seine vertraglichen Verpflichtungen sodann nicht erfüllt, ist EAT. dem Kunden gegenüber zum Rücktritt berechtigt. EAT. informiert den Kunden in diesem Fall unverzüglich über die fehlende Liefermöglichkeit. Falls die Bezahlung des Kaufpreises bereits erfolgt ist, wird dieser unverzüglich zurückerstattet.
Sollte der Käufer eine falsche oder unvollständige Lieferanschrift angeben und aus diesem Grund eine Zustellung der Waren nicht möglich sein, so hat er EAT. den hierdurch entstandenen Schaden, wozu insbesondere die Kosten der Rücksendung gehören, zu ersetzen. Entsprechendes gilt, wenn infolge der Angabe einer falschen oder unvollständigen Lieferanschrift die Zustellung der Waren erheblich erschwert wird. In diesem Fall hat der Käufer EAT. den hierdurch entstandenen Schaden, wozu insbesondere die Kosten der Anschriftenermittlung oder einer weiteren Zustellung gehören können, zu ersetzen.
6. Stornierung
Bei der Stornierung von bereits erteilten Gesamtaufträgen berechnen wir wie folgt:
- 7 Tage (168 h) vor Veranstaltungsbeginn 25 % der Angebotssumme
- bis 72 Stunden vor Veranstaltungsbeginn: 50 % der Angebotssumme
- 72 bis 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn: 75 % der Angebotssumme
- unter 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn: 100 % der Angebotssumme
7. Kündigung durch Eat. – catering & event
EAT. kann den Vertrag kündigen, wenn die Zusammenarbeit mit dem Kunden nicht mehr zumutbar ist, insbesondere wenn
- (1) fällige Zahlungen nicht geleistet werden (ohne dass EAT. dadurch seinen Anspruch auf den vereinbarten Preis verliert). Zahlt der Kunde zu einem späteren Zeitpunkt als vereinbart, und ist EAT. eine Lieferung noch möglich, kann sie die Lieferung von der Erstattung etwaiger durch den Zahlungsverzug entstandener Mehrkosten verlangen);
- (2) sich Umstände ergeben, die bei Vertragsschluss unbekannt waren, die die Sicherheit der Lieferperson vor Ort gefährden oder die dazu führen, dass Vorschriften aus dem Arbeitsschutz für die Sicherheit und Gesundheit des Personals von EAT. nicht eingehalten sind oder nicht gesichert eingehalten werden können;
- (3) anzunehmen ist, dass sich die belieferte Veranstaltung, auf der Logos, Equipment oder Personal von EAT. präsent und anwesend sind, unmittelbar auf politische Vorgänge in Deutschland und/oder dem Ausland bezieht und/oder dabei Meinungen erörtert und/oder kundgetan werden oder werden sollen, die mit demokratischen Grundwerten und/oder dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland unvereinbar sind und/oder sich auf das friedliche Zusammenleben der Menschen in Deutschland negativ auswirken;
- (4) der Kunde gesetzlich vorgeschriebene oder behördlich angeordnete Maßnahmen unterlässt, die der Sicherheit von EAT. eingesetzten Personals (Lieferung, Service usw.) vor Ort dienen;
- (5) der Kunde einer verbotenen Partei angehört und in dieser Funktion die Veranstaltung durchführen möchte;
- (6) der Kunde für die Durchführung des Vertrages notwendige die Unterlagen und Informationen nicht, nicht vollständig oder nicht fristgerecht an EAT. übermittelt, die vereinbart oder für eine termingerechte Lieferung oder Betreuung/Service vor Ort erforderlich (z.B. Schotterzufahrten, Lastgrenzen der Zuwege, Entfernungen von der zuletzt zulässigen Parkmöglichkeit des Lieferfahrzeugs zum Lieferort, Beleuchtung, Brandschutz, Fluchtwege) sind und eine Bereitstellung an der Bordsteinkante (siehe § 9 Absatz 6) unmöglich ist oder mit Blick auf das Eigentum von EAT. nicht zumutbar ist;
- (7) die erforderlichen behördlichen Genehmigungen und Erlaubnisse nicht vorliegen;
- (8) der Kunde behördliche Auflagen nicht erfüllt;
- (9) der Kunde technische Anlagen betreibt, die nicht zulässig sind und dadurch das Personal von EAT. gefährdet sein kann;
- (10) sich die zuständigen Behörden und Polizei anhand konkreter Anhaltspunkte außer Stande sehen, die öffentliche Sicherheit und Ordnung aufrecht zu erhalten und dem Vermieter die Überlassung aus diesem Grund nicht zumutbar ist; oder
- (11) eine zuständige Behörde oder ein Gericht die Durchführung der Veranstaltung untersagt.
Eine vorherige Abmahnung oder Fristsetzung usw. ist nur erforderlich, wenn ein Abstellen oder Nichteintritt des Kündigungsgrundes sichergestellt ist und ein weiteres Festhalten am Vertrag für EAT. zumutbar ist. In jedem Fall sind EAT. zumindest die bis dahin tatsächlich entstandenen Kosten zu erstatten.